Mit Inkrafttreten des Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz (ThürHaZaSiG) setzt Thüringen erstmals die sogenannte Landarztquote um. Damit erhalten Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, einen Studienplatz in Humanmedizin oder Zahnmedizin an der Friedrich-Schiller-Universität Jena unabhängig vom Numerus clausus über eine gesetzlich geregelte Vorabquote zu erhalten.
Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss ihres Studiums sowie der fachärztlichen Weiterbildung beziehungsweise der zahnärztlichen Vorbereitungszeit für mindestens zehn Jahre eine hausärztliche, zahnärztliche oder kieferorthopädische Tätigkeit in einem Thüringer Bedarfsgebiet aufzunehmen.
Bewerbungszeitraum und Studienplätze
Die Bewerbungsphase für das Wintersemester 2026/2027 läuft vom 1. bis 31. März 2026.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaates Thüringen: karriere.thueringen.de
(Eine vorherige Registrierung ist erforderlich.)
Über die Vorabquote stehen zur Verfügung:
17 Studienplätze Humanmedizin (von insgesamt 286 Plätzen)
4 Studienplätze Zahnmedizin (von insgesamt 57 Plätzen)
Auswahlverfahren
Das zweistufige Auswahlverfahren wird durch das Thüringer Landesverwaltungsamt durchgeführt.
1. Stufe: Vorauswahl (Rankingverfahren)
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden anhand festgelegter Kriterien bewertet. Berücksichtigt werden:
Ergebnis eines strukturierten fachspezifischen Studieneignungstests
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf
Tätigkeiten nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder Jugendfreiwilligendienstgesetz
Ehrenamtliche Tätigkeiten
2. Stufe: Standardisierte Auswahlgespräche
Im zweiten Schritt finden strukturierte Auswahlgespräche statt. Bewertet werden insbesondere Kernkompetenzen, persönliche Eignung und Motivation. Zu den Gesprächen werden etwa doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie Studienplätze zu vergeben sind.
Die abschließende Rangliste setzt sich zu gleichen Teilen (je 50 Prozent) aus den Ergebnissen der ersten und zweiten Stufe zusammen.
Verpflichtung zur Tätigkeit in Bedarfsgebieten
Die Teilnahme an der Vorabquote ist mit einer verbindlichen Verpflichtung verbunden: Nach Abschluss der Ausbildung ist eine mindestens zehnjährige Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt, Zahnärztin oder Zahnarzt beziehungsweise Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde in einem Thüringer Bedarfsgebiet aufzunehmen.
Als Bedarfsgebiete gelten Regionen, in denen der zuständige Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beziehungsweise der Zahnärzte und Krankenkassen eine bestehende oder drohende Unterversorgung oder einen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Beschlüsse zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme.
Ziel der Vorabquote
Mit der Umsetzung des ThürHaZaSiG verfolgt der Freistaat das Ziel, die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung langfristig zu sichern – insbesondere in strukturschwächeren und ländlichen Regionen.
Die Landarztquote stellt dabei ein nachhaltiges Instrument dar, um frühzeitig Nachwuchs für unterversorgte Gebiete zu gewinnen und die wohnortnahe medizinische Versorgung auch künftig zuverlässig zu gewährleisten.