Thüringen will seine Gesundheitsämter modernisieren und besser auf künftige Krisen vorbereiten. Das Kabinett hat dazu den Entwurf für ein neues Thüringer Gesundheitsdienstgesetz beschlossen. Jetzt befasst sich der Landtag mit dem Vorhaben.
Mehr Digitalisierung und schnellere Abläufe
Kern der Reform ist die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Gesundheitsämter sollen künftig stärker digital arbeiten und Informationen schneller austauschen können – auch über Landkreisgrenzen hinweg.
Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das:
mehr Online-Angebote und digitale Terminvereinbarungen,
schnellere Bearbeitung von Anliegen,
einfachere Kommunikation mit Behörden,
besser zugängliche Gesundheitsinformationen.
Ziel ist es, Verwaltungswege zu verkürzen und Gesundheitsämter moderner aufzustellen.
Inhaltselement überspringen Was sich in Krisensituationen ändern soll
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig schnelle Entscheidungen und klare Kommunikationswege sind. Deshalb sollen Zuständigkeiten im Land neu geordnet werden. Das bisher im Landesverwaltungsamt angesiedelte Fachreferat für den Öffentlichen Gesundheitsdienst soll künftig in das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz wechseln.
Die Idee dahinter: Kommunale Gesundheitsämter erhalten einen zentralen Ansprechpartner und Maßnahmen sollen landesweit schneller und einheitlicher umgesetzt werden können.
Für Bürgerinnen und Bürger soll das vor allem dann spürbar werden, wenn schnelle Reaktionen erforderlich sind – etwa bei Infektionsgeschehen, gesundheitlichen Notlagen oder anderen Krisensituationen.
Auswirkungen des auslaufenden ÖGD-Pakts
Ein weiterer zentraler Aspekt ist das Auslaufen des bundesweiten Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Dieser hat in Thüringen in den vergangenen Jahren den Aufbau zusätzlicher Stellen ermöglicht und die Modernisierung der Gesundheitsämter unterstützt.
Mit dem Ende der Bundesförderung stellt sich die Frage, wie die gewonnenen Strukturen dauerhaft gesichert werden können. Thüringen setzt sich daher auf Bundesebene für eine Anschlusslösung ein, um die Handlungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes langfristig zu gewährleisten.