Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##

Filter nach Datum und Kategorie
Die Seite lädt automatisch neu und zeigt gefilterte Ergebnisse, sobald Sie eine Filteroption auswählen.
Zeitraum
Kategorie
Suche
12.05.2025
Die diesjährige Badesaison im Freistaat Thüringen beginnt offiziell am 15. Mai und endet am 15. September. Den Thüringerinnen und Thüringern stehen dafür 27 natürliche Badegewässer mit insgesamt 37 Badestellen, 159 Freibäder und sechs Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung zur Verfügung.
05.05.2025
Anlässlich des Internationalen Tags der Hebammen hebt die Thüringer Gesundheits- und Familienministerin Katharina Schenk die wichtige Bedeutung der Geburtshelferinnen hervor:
22.04.2025
Jedes Jahr in der letzten Aprilwoche werden im Rahmen der Europäischen Impfwoche verschiedene Aktivitäten und Veranstaltungen organisiert, um über die Bedeutung von Impfungen aufzuklären. In diesem Jahr findet die Aktionswoche vom 27. April bis 3. Mai statt.
18.03.2025
Mit einem Brief hat sich die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk anlässlich des Tages des Gesundheitsamtes am 19. März bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 22 Thüringer Gesundheitsämter bedankt.
17.03.2025
Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die Thüringer Krankenhäuser und die Mitglieder des Krankenhausplanungsausschusses über das weitere Verfahren zur Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) informiert.
Sie sind Journalistin oder Journalist und haben Fragen zu den Themen des Hauses? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Wenden Sie sich bitte an:
Referat M2 Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0)361 57 3811 725
E-Mail: pressestelle(at)tmsgaf.thueringen.de
Postanschrift:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Referat M2 Presse, Öffentlichkeitsarbeit
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz und die Hinweise zur elektronischen Kommunikation im Impressum.


Die Verwendung des Logos unseres Ministeriums ist genehmigungspflichtig. Beim Satz sind die Vorgaben zu den Schutzzonen des Logos zu beachten (siehe Hinweis-Dokument im Logo-Paket).
Vor dem Druck muss eine Freigabe durch das TMSGAF erfolgen. Senden Sie bitte die entsprechenden Druckvorlagen an pressestelle(at)tmsgaf.thueringen.de. Die Freigabe erfolgt dann zeitnah.