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Afrikanische Schweinepest

Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung

 
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Maßnahmenübersicht

 
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Was passiert im Seuchenfall?

Im Seuchenfall erfolgt das Einrichten von Schutzzonen um den Ausbruchsort der ASP, in welchen unterschiedliche Maßnahmen zur Anwendung kommen, die auch die Jagdausübung einschränken werden. Unterschieden werden dabei auf Grundlage des aktuellen EU-Rechtes das infizierte Gebiet (= Sperrzone II) und die Sperrzone I (seuchenfreies Gebiet um das infizierte Gebiet (Sperrzone II)).

Im Seuchenfall kommen besondere Maßnahmen des Tierseuchenrechts zum Tragen, die auch massive Einschnitte in die „normale Jagdausübung“ erfordern und auch zeitweise vollständige Betretungs- und/oder Jagdverbote beinhalten können. Die Krisenstäbe müssen die Maßnahmen den lokalen Bedingungen anpassen, um im Ernstfall erfolgreich zu sein.