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Afrikanische Schweinepest

Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung

 
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Maßnahmenübersicht

Verstärktes passives ASP-Monitoring bei Wildschweinen in allen Regionen Thüringens

Thüringen ist frei von ASP.

Um frühzeitig einen Eintrag der ASP in die Thüringer Wildschweinpopulation erkennen zu können, werden Falltiere in Thüringen gezielt untersucht (passives Monitoring).

Hierfür sind sowohl im Revier gefundene Wildschweinkadaver wie auch verunfalltes Schwarzwild für das Labor interessant. Auch krank erlegte Tiere sind gute Indikatortiere, von denen in jedem Fall Proben gewonnen werden sollen. Thüringen legt großen Wert darauf, dass die gesamten Tierkörper (und damit potentielles Seuchenmaterial) aus dem Wald entfernt werden und diese im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zur Untersuchung gelangen, da hier neben ASP weitere Wildtierseuchen, wie Aujeszkysche Krankheit, Brucellose oder auch Salmonellose abgeklärt werden können.

In jedem Fall müssen die Falltiere beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) unter Angabe des Fund- bzw. Erlegeortes gemeldet werden. Dabei haben die Jagdausübungsberechtigten nach ihrer Möglichkeit bei der Kennzeichnung und der Bergung und Beseitigung nach näherer Anweisung des zuständigen VLÜA mitzuwirken oder die Durchführung der Maßnahmen zu dulden. Darüber hinaus hat Thüringen auch Transportmöglichkeiten für Falltiere in das TLV etabliert.

Das Aneignungsrecht nach § 1 Absatz 5 Bundesjagdgesetz bleibt unberührt.

Zur Untersuchung sollten dementsprechend

  • verendet aufgefundene oder verunfallte Wildschweine

  • amtlich untauglich beurteilte Tierkörper (exkl. aufgrund der radiometrischen Untersuchung untauglich)

  • vom Jäger wegen bedenklicher Merkmale als krankheitsverdächtig beurteilte Tiere (lebendes Wildschwein) oder nicht für den menschlichen Verzehr geeignete und entsorgte Tiere (erlegtes Wildschwein)

gelangen.

Blutproben von gesund erlegten Stücken werden prinzipiell auf Grundlage der Vorgaben der Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (ASP/KSP) (Schweinepest- Monitoring- Verordnung, SchwPestMonV) beprobt.

Zahlung einer Aufwandspauschale bei Meldung/Einsendung von Fall- und Unfallwild

Vor dem Hintergrund der aktuellen ASP-Situation kann zur Intensivierung der Meldungen für die Einsendung von Falltieren eine Aufwandsentschädigung pro Stück Fallwild gewährt werden.

Dabei kann in folgenden Fällen die Aufwandsentschädigung ausbezahlt werden:

  • Der Jagdausübungsberechtigte bringt das Fallwild zum TLV

    • Hinfahren, Verpacken (Einsacken) und Transport des Tierkörpers (WS) zum TLV

      • 75,00 Euro Aufwandsentschädigung

  • Der Jagdausübungsberechtigte bringt das Fallwild zum Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bzw. legt es für SecAnim zur Abholung bereit

    • Hinfahren, Verpacken (Einsacken), Verbringung an den Wohnort bzw. Wildsammelstelle und Lagerung bis Abholung durch SecAnim GmbH

      • 50,00 Euro Aufwandsentschädigung

    • Hinfahren, Verpacken (Einsacken), und Transport des Tierkörpers (WS) zum VLÜA

      • 50,00 Aufwandsentschädigung

    • Hinfahren, Verpacken (Einsacken) und Transport des Tierkörpers (WS) zu einer etablierten TNP-Verwahrstelle außerhalb der ASP-Seuchenlage

      • 50,00 Euro Aufwandsentschädigung

  • Der Jagdausübungsberechtigte hat einen (zeitlichen) Aufwand bis SecAnim GmbH an der Fundstelle ist

    • Hinfahren und Sicherung bis zur Abholung SecAnim GmbH (keine Verpackungs- und Transporttätigkeiten)

      • 20,00 Euro Aufwandsentschädigung

  • Der jagdausübungsberechtigte meldet den Fund beim zuständigen VLÜA

    • 15,00 Euro Aufwandsentschädigung

Dritte Personen (Spaziergänger, Mitarbeiter von Straßenmeistereien etc.): Auszahlung im Einzelfall möglich, wenn nach Einschätzung des VLÜA ein tatsächlicher Aufwand entstanden

Die Nichtauszahlung der Aufwandsentschädigung, z.B. bei ungeeigneten Proben, sowie ein Widerruf der gesamten Regelung, bleibt dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) vorbehalten.

Die Einschätzung zur Höhe des Aufwandes erfolgt durch das zuständige VLÜA.

    Risikoorientiertes – aktives ASP-Monitoring

    Die erfolgreiche Bekämpfung der ASP hängt unmittelbar von der frühzeitigen und schnellen Erkennung eines Neueintrags der Infektion in ein Gebiet und der effektiven Eindämmung der Weiterverbreitung ab. Aufgrund der dynamischen Tierseuchenlage in Bezug auf die ASP bestehen aktuell Sperrzonen I und II innerhalb Deutschlands sowohl nordöstlich als auch westlich von Thüringen. Eine zunehmende Ausbreitungstendenz der ASP beim Wildschwein zeigt sich auch in weiteren europäischen Ländern. Daher besteht nach wie vor ein hohes Eintragsrisiko der ASP in die Thüringer Wildschweinpopulation. Ein verstärktes ASP-Monitoring bei Wildschweinen dient der frühzeitigen Erkennung eines möglichen Seucheneintrags. Eine solche, möglichst frühzeitige Erkennung würde, im Falle eines Eintrages der ASP, die Tilgung in Thüringen erheblich erleichtern.

    Neben der direkten Übertragung von Tier zu Tier spielt die indirekte Übertragung über den Menschen eine bedeutende Rolle bei der Weiterverbreitung der ASP innerhalb von Europa. Die illegale Entsorgung von, aus dem Fleisch betroffener Schweine hergestellten Produkten, stellt dabei ein konkretes Risiko für eine indirekte Übertragung der ASP über größere Distanzen dar. Dieses Risiko besteht insbesondere entlang von Transitstrecken.

    Aus diesem Grund wird in Thüringen zusätzlich zum oben beschriebenen passiven ASP-Monitoring bei Wildschweinen, ein risikoorientiertes aktives ASP-Monitoring aus Blutproben von bei der Jagd erlegten Wildschweinen durchgeführt. Dabei werden v.a. Reviere entlang der Autobahnen A4, A9 sowie A38 einbezogen.

    Die konkrete Festlegung der Jagdbezirke, in denen die verpflichtende Untersuchung von Blutproben erlegter Wildschweine auf ASP zu erfolgen hat, erfolgt per Allgemeinverfügung durch das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Wenn Sie Informationen zur genauen Gebietskulisse benötigen, bitten wir Sie daher, sich direkt an dieses oder die Untere Jagdbehörde zu wenden.

    Aufwandsentschädigung

    In den konkret durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter benannten Jagdbezirken, welche für das verstärkte ASP-Monitoring ausgewählt wurden, beträgt die Aufwandsentschädigung für Blutproben aus einer Einzeljagd 15,00 Euro; für Blutproben aus Gesellschaftsjagden (> 20 Teilnehmer) 8,00 Euro, dabei besteht zunächst keine Sollgrenze.

    In den übrigen Thüringer Jagdbezirken beträgt die Aufwandsentschädigung für Blutproben 8,00 Euro, allerdings ist hier ist eine Sollgrenze zu beachten. Bei Fragen zu diesem Thema, bitten wir Sie darum, sich direkt mit Ihrem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Verbindung zu setzen.

    Ansprechpartner für Fragen bezüglich Fallwild und/oder Blutproben:

     
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    Was passiert im Seuchenfall?

    Im Seuchenfall erfolgt das Einrichten von Schutzzonen um den Ausbruchsort der ASP, in welchen unterschiedliche Maßnahmen zur Anwendung kommen, die auch die Jagdausübung einschränken werden. Unterschieden werden dabei auf Grundlage des aktuellen EU-Rechtes das infizierte Gebiet (= Sperrzone II) und die Sperrzone I (seuchenfreies Gebiet um das infizierte Gebiet (Sperrzone II)).

    Im Seuchenfall kommen besondere Maßnahmen des Tierseuchenrechts zum Tragen, die auch massive Einschnitte in die „normale Jagdausübung“ erfordern und auch zeitweise vollständige Betretungs- und/oder Jagdverbote beinhalten können. Die Krisenstäbe müssen die Maßnahmen den lokalen Bedingungen anpassen, um im Ernstfall erfolgreich zu sein.