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Im Jahr 2025 verleiht das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zum 31. Mal den Thüringer Tierschutzpreis. Mit der Auszeichnung werden Menschen, Initiativen und Betriebe geehrt, die sich im Freistaat Thüringen in besonderer Weise für den Schutz und das Wohl von Tieren einsetzen.
Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Gruppen oder landwirtschaftliche Betriebe, die sich durch außergewöhnliches Engagement und innovative Projekte im Bereich Tierschutz hervorgetan haben. Auch Eigenbewerbungen sind möglich.
Ziel des Preises ist es, vorbildliches Handeln für den Tierschutz sichtbar zu machen und zu würdigen. Im Mittelpunkt steht dabei die Überzeugung, dass Tiere als fühlende Lebewesen Respekt, Fürsorge und Schutz verdienen.
Alle Einsendungen werden sorgfältig geprüft und vom Thüringer Beirat für Tierschutz bewertet. Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern u. a. des Landestierschutzverbandes, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, des Bauernverbandes sowie der Tierärztekammer zusammen.
Die ausgezeichneten Projekte erhalten ein Preisgeld von insgesamt bis zu 6.000 Euro, das auf bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger verteilt werden kann.
Ausgezeichnet werden Personen oder Gruppen, die sich nachhaltig für einen besseren Umgang mit Tieren engagieren. Dazu gehören:
Betreuung herrenloser Tiere, z. B. in Tierheimen oder an Futterstellen
Artgerechte Unterbringung und Pflege
Pädagogische Arbeit zur Vermittlung des Tierschutzgedankens
Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Tierschutzthemen
Diese Kategorie würdigt landwirtschaftliche Betriebe, die durch besonders tierschutzgerechte Haltungsbedingungen und innovative Methoden Vorbildcharakter besitzen. Kriterien sind u. a.:
Berücksichtigung tierartspezifischer Bedürfnisse
Eigenkontrollen und Transparenz
Zukunftsorientierte Haltungssysteme
Hier werden wissenschaftliche Arbeiten und Projekte gewürdigt, die dazu beitragen, Tierversuche zu ersetzen, zu verringern oder tierschonender zu gestalten – im Sinne des 3R-Prinzips:
Replace,
Reduce,
Refine.
Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine sowie Institutionen sind aufgerufen, bis spätestens 16. Juni 2025 Vorschläge oder Bewerbungen einzureichen.
Hinweis: Nutzen Sie dafür bitte die neuen Formulare, die hier im Downloadbereich zur Verfügung stehen.
Die Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an:
poststelle@tmsgaf.thueringen.de
Betreff: "Thüringer Tierschutzpreis"
oder postalisch an:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Vermerk: „Thüringer Tierschutzpreis“
Bitte beachten: Nur vollständig eingereichte Unterlagen können berücksichtigt werden.
Der Thüringer Tierschutzpreis wird jährlich durch das für Tierschutz zuständige Ministerium in den folgenden Kategorien vergeben:
Karitativer Tierschutz, insbesondere auf den Gebieten
Unterbringung, Betreuung und Pflege von herrenlosen Tieren und Fundtieren,
Schaffung von artgerechten Tierheimplätzen,
Hilfe und Unterbringung von in Not geratenen Tieren,
Vermittlung des Tierschutzgedankens an Kinder und Jugendliche.
Artgerechte Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere
Aller zwei Jahre wird zudem ein Preis auf dem Gebiet der Entwicklung von Alternativmethoden zu Tierversuchen vergeben.
Eine Berücksichtigung für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger können nur Vorschläge finden (dabei ist es auch möglich sich Selbst oder ein eigenes Projekt bzw. einen eigenen Betrieb/Einrichtung vorzuschlagen), welche bis spätestens 31. Mai des jeweiligen Jahres vollständig im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie vorliegen. Dabei sind folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
Anmeldebogen für den Tierschutzpreis
die jeweils für den Betrieb/die Einrichtung/ das Projekt zutreffende(n) Checkliste(n)
Datenschutzerklärung zur Anmeldung für den Tierschutzpreis für Vorgeschlagene
Es ist darauf zu achten, dass alle genannten Dokumente durch den/die Vorgeschlagene(n) bzw. den Vorschlagenden/die Vorschlagende zu unterzeichnen sind. Bitte achten Sie darauf, wer das jeweilige Dokument vor Einreichung unterschreiben muss. Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Art des Betriebes oder der Einrichtung ggf. mehrere Checklisten auszufüllen sind.
Sollten Sie Fragen zum geschilderten Verfahren haben, so wenden Sie sich bitte an Tierschutz@tmsgaf.thueringen.de.