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Überwachung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen

 
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Für alle Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände – egal ob es sich um in Deutschland produzierte Waren oder Importangebote handelt – muss gewährleistet sein, dass ihr Verzehr bzw. Gebrauch nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.

Die hierzu notwendigen Maßnahmen werden in Thüringen von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern durchgeführt. Diese Ämter kontrollieren in Betrieben und Einrichtungen die hygienischen Bedingungen, unter denen die Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht werden.

 
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Amtliche Lebensmittelüberwachung in Thüringen - Jahresberichte

Die amtliche Lebensmittelüberwachung  im Freistaat Thüringen erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Thüringer Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern und dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz auf Basis unangekündigter planmäßiger Betriebskontrollen und Probeentnahmen. Bei Verdacht auf potentielle Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden darüber hinaus anlassbezogene Betriebskontrollen und Probeentnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen sowie weitere interessante Aufgaben und Aktivitäten der Thüringer Lebensmittelüberwachungsbehörden werden in einem jährlichen Bericht vorgestellt.

 
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Gebühren

Informationen nach Artikel 85 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625

 
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Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsämter in Thüringen

 
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Wichtige Anlaufstellen