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Arbeits- und Tarifrecht

 
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Das deutsche Arbeits- und Tarifrecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt und bildet die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sowohl nationale, als auch internationale Entwicklungen führen zu Änderungen von Gesetzen und Rechtsprechung auf Bundesebene. 

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht auf Tarifautonomie festgeschrieben. Die Tarifautonomie beschreibt das Recht der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Vereinbarungen frei von staatlichen Eingriffen über insbesondere Tarifverträge mit den Schwerpunkten Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und jeglichen weiteren Arbeitsbedingungen abzuschließen. Gesetzliche Grundlage für das Tarifrecht ist das Tarifvertragsgesetz

 
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Anerkennung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsratsmitglieder

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Betriebsratsmitglieder haben während Ihrer regulären vierjährigen Amtszeit gemäß § 37 Abs. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei Wochen bzw. vier Wochen, wenn erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds übernommen wird und der oder die Beschäftigte auch nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter war, zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.

Voraussetzung dafür ist, dass die jeweils zuständige oberste Arbeitsbehörde – in Thüringen das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie – die Veranstaltung als geeignet anerkannt hat.

Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände und muss durch den Träger der Veranstaltung mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie gestellt werden. Antragsberechtigt sind unabhängig vom Ort der Veranstaltung Träger, die ihren Sitz in Thüringen haben (sog. „Trägerprinzip“).

Träger der Schulungs- und Bildungsveranstaltung müssen die Gewähr für Geeignetheit der Veranstaltung für Betriebsratsmitglieder bieten. Die Inhalte müssen so beschaffen sein, dass sie Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die einen betriebsverfassungsrechtlichen Bezug haben und der Betriebsratsarbeit dienlich und förderlich sind.

 
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Antrag einreichen

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