Die Geflügelpest breitet sich derzeit in Deutschland dynamisch aus. Seit dem 22. September wurden in mehreren Bundesländern 17 Ausbrüche des hochpathogenen Aviären Influenza-Virus H5N1 bei Wildvögeln festgestellt – betroffen sind vor allem Wildgänse und Kraniche. Auch in Thüringen, im Bereich des Kelbra-Stausees, wurde das Virus nachgewiesen.
Zur Eindämmung der Geflügelpest hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) eine Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben und Vogelhaltungen erlassen. Diese ist seit dem 21. Oktober 2025 in Kraft. Mehrere Landkreise – darunter der Kyffhäuserkreis – haben bereits die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Weitere Kreise prüfen entsprechende Maßnahmen.
Maßnahmen und Hinweise
Der Zugang zum Stausee Kelbra wurde für Besucher gesperrt.
Tierkadaver werden durch die Behörden eingesammelt und entsorgt.
Landkreise sind aufgefordert, Risikobewertungen für mögliche Aufstallungen vorzunehmen.
Landwirte und private Geflügelhalter werden durch den Geflügelgesundheitsdienst, Tierärzte sowie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter beraten.
Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko eines Eintrags des Virus in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein. Auch in mehreren Bundesländern wurden bereits Ausbrüche bei Nutztieren registriert. In Thüringen sind aktuell vier Geflügelhaltungen im Landkreis Greiz mit rund 1.500 Tieren betroffen.