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Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien. Sie hilft jungen Menschen bei ihrer Entwicklung und stärkt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieser Schutz beginnt früh durch Information, Beratung und Aufklärung. Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist, greift die Kinder- und Jugendhilfe ein und sorgt für geeignete Hilfen.
Die rechtliche Grundlage ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Länder ergänzen diese Regelungen durch eigene Gesetze. Vor Ort setzen die Jugendämter in Städten und Landkreisen die Aufgaben um.
Die Kinder- und Jugendhilfe bietet viele Leistungen für junge Menschen und ihre Familien in unterschiedlichen Lebenslagen. Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Sorge- und Erziehungsberechtigte haben das Recht auf Beratung (§ 10a SGB VIII). Die Beratung informiert über passende Hilfen, deren mögliche Auswirkungen und weitere Unterstützungsangebote im Umfeld.
Der Landesjugendförderplan 2023–2027 wurde am 12. September 2022 vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossen. Er dient als Planungsgrundlage für die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Thüringen. Die aktuelle Fassung ist bereits die fünfte Fortschreibung. Er legt fest, welche Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen für die Jugendarbeit landesweit nötig sind, einschließlich Personal und Räumlichkeiten und dient damit als Grundlage für die überörtliche Jugendhilfe.
Die Thüringer Landesregierung legt in jeder Legislaturperiode dem Landtag einen Bericht zur Lebenssituation junger Menschen vor. Er zeigt notwendige Maßnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe auf und stützt sich auf Expertisen und vorhandene Daten. Ziel ist es, künftige sozial- und jugendpolitische Entscheidungen zu verbessern, die Mitbestimmung junger Menschen zu stärken und gute Rahmenbedingungen für ihr Aufwachsen zu schaffen.