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Informationen zu Tierseuchen und Gewährung von Beihilfen

Tierseuchen stellen in Deutschland und weltweit eine ernste Herausforderung für Tierbestände, landwirtschaftliche Betriebe, den Handel mit Tieren und tierischen Produkten sowie die öffentliche Gesundheit dar.

 
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Was sind Tierseuchen?

Unter Tierseuchen versteht man übertragbare Krankheiten, die Tiere einer oder mehrerer Arten betreffen, schnell auftreten und sich meist rasch ausbreiten können. Sie können hohe Verluste in Tierbeständen auslösen, erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und in manchen Fällen auch zoonotisch sein – das heißt, auf den Menschen übertragbar.

Die schnelle Erkennung und Meldung von Tierseuchen ist ein zentrales Element der Tierseuchenbekämpfung. Eine frühe Diagnose ermöglicht:

  • zeitnahe Schutz- und Bekämpfungsmaßnahmen,

  • die Begrenzung der Ausbreitung auf weitere Tiere und Bestände,

  • den Schutz der Tierhalter, Tierärztinnen und Tierärzte,

  • den Erhalt von Märkten und Handelswegen.

 
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Gewährung von Beihilfen

Der Freistaat Thüringen unterstützt Tierhalter:innen und landwirtschaftliche Betriebe bei der Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen. Diese Beihilfen werden im Rahmen rechtlicher Vorgaben auf Antrag gewährt und sollen einen Teil der entstehenden Kosten für vorgeschriebene oder öffentlich empfohlene Maßnahmen abdecken.

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die im Zusammenhang mit anerkannten Tierseuchen stehen und durch unionsweite, nationale oder landesweite Programme veranlasst wurden – etwa vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen, erforderliche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen oder tilgende Maßnahmen gemäß dem EU-Tiergesundheitsrecht. 

 
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Gewährung von Beihilfen zu den Kosten für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen durch den Frei­staat Thüringen

 
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Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Falltieren im Freistaat Thüringen in Verbindung mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes