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Reisehinweise für Mensch und Tier

Wer mit Tieren reist oder aus dem Ausland zurückkehrt, kann unbewusst Tierkrankheiten einschleppen. Die Reisehinweise informieren über wichtige Vorschriften, Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln, um die Tiergesundheit zu sichern und der Ausbreitung von Tierseuchen wirksam vorzubeugen.

 
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Reisen mit Heimtieren

Seit dem Jahr 2004 ist das Reisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen und Frettchen) innerhalb der europäischen Union sowie bei der Einreise aus Drittländern (= Länder die nicht der EU angehören) einheitliche geregelt. Mit diesen Regelungen soll ein weitreichender Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung von Tollwut, die sowohl für Tiere als auch den Menschen lebensgefährlich ist, gewährleistet werden.

Seit dem 29. Dezember 2014 ist die Verordnung (EU) 576/2013 gültig. Sie regelt die erleichterten Bedingungen, wenn Heimtiere ihre Besitzer auf Reisen begleiten und diese Reise weder dem Verkauf des Heimtieres noch dem Übergang des Eigentums dient. Dabei dürfen nicht mehr als fünf Heimtiere den Halter begleiten, ausgenommen sind z. B. Schlittenhunde, die an einem Wettkampf teilnehmen. Die Verordnung (EU) 576/2013 soll ab dem 21. April 2026 durch die Verordnung (EU) 2020/688 abgelöst bzw. aufgehoben werden.

 
 
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Mitnahme von Lebensmitteln bei internationalen Reisen

Das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellten Erzeugnissen aus Drittländern ist nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 (privates Reisegepäck) untersagt, um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden.

Vom Einfuhrverbot ausgenommen sind bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs in geringen Mengen und unter bestimmten Voraussetzungen, wie Säuglingsnahrung, medizinische Spezialnahrung, medizinisches Spezialheimtierfutter oder sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (beispielsweise Honig) bis maximal zwei Kilogramm pro Person, Fisch/Fischereierzeugnisse bis maximal 20 Kilogramm oder einzelner Fisch auch schwerer pro Person. Lebensmittel, die nur einen ganz geringen Anteil an verarbeiteten Erzeugnissen tierischen Ursprungs enthalten wie beispielsweise Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade dürfen ohne Mengenbeschränkungen als Reiseproviant eingeführt werden.