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Beratung und Unterstützung

Thüringen verfügt über ein vielfältiges Netzwerk an Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen.

 
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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

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Seit dem 1. Januar 2018 werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ergänzende unabhängige Beratungsangebote gefördert (§ 32 SGB IX). Dadurch soll insbesondere Menschen mit (drohender) Behinderung im Vorfeld der Leistungsbeantragung eine unabhängige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe gegeben werden. Die geförderten Angebote treten dabei ergänzend neben den gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch die Rehabilitationsträger und andere bereits bestehende Beratungsstrukturen.

Ziel der EUTB ist es, vor dem Hintergrund komplexer Verfahrensvorschriften und Anspruchsregelungen niedrigschwellige Beratungsangebote zu etablieren, die neutral und nur dem Ratsuchenden verpflichtet sind. Weiterführende Informationen zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung sind auf der Internetseite der Fachstelle Teilhabeberatung verfügbar.

In Thüringen sind folgende Vereine und Verbände Träger einer EUTB:

  • ALB Soziale Dienste Wartburgkreis gGmbH,

  • Zukunft Sozialraum,

  • Verband für Inklusion und Teilhabe in Thüringen e.V.,

  • Integrativ Wohnen und Leben e.V. (INWOL e.V.),

  • Landesverband „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“ Thüringen e.V.,

  • VSBI e.V.,

  • Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.,

  • Malteser Hilfsdienst e.V.,

  • Diakoniewerk Gotha.

Derzeit existieren in allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Beratungsstellen der EUTB. 

 
 
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Familienentlastende Dienste (FED)

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Familienentlastende Dienste (FED) leisten einen wichtigen Beitrag, um Familien von Menschen mit Behinderungen bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen. Zu den sozialpädagogischen Angeboten von FED gehören zum Beispiel die

  • stundenweise, tageweise oder mehrtägige Betreuung von Menschen mit Behinderungen im häuslichen Umfeld,

  • Unterstützung von Angehörigen bei der Haushaltsführung,

  • Organisation und Durchführung ambulanter Freizeitangebote für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige,

  • Begleitung von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen u. a. zu Freizeitangeboten, Behördengängen sowie Arzt- und Therapiesitzungen,

  • individuelle Beratung u. a. zur Alltags- und Freizeitorganisation, zu Entlastungsmöglichkeiten und zu Ansprüchen auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern,

  • Schaffung von Angeboten zur Vernetzung der Angehörigen untereinander, u. a. durch Eltern- und Selbsthilfegruppen und Angehörigentreffen.

Die Arbeit der FED wird über die Richtlinie nichtinvestiver sozialer Maßnahmen Familienentlastender Dienste (FED) gefördert. Ziel der Förderung ist es, ambulante, niedrigschwellige und am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen orientierte Leistungsangebote zur Stärkung und Entlastung der Angehörigen von Menschen mit Behinderungen im Alltag sicherzustellen. Eine Betreuung beispielsweise in einer besonderen Wohnform, einem Wohnheim für Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder einer anderen stationären Einrichtung soll dadurch möglichst vermieden werden.

 
 
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Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen

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Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen sind ein wichtiges Angebot. Sie ermöglichen Menschen mit Behinderungen, die den Öffentlichen Personennahverkehr nicht selbstständig nutzen können, an medizinischen Behandlungen, am Arbeitsleben, an Bildung und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, indem sie Transportmöglichkeiten zu den jeweiligen Orten anbieten.

Die bereitgestellte Liste enthält Informationen zu Angeboten von Fahrdiensten für Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Die Liste ist ein Ergebnis einer Abfrage des TMSGAF bei den Sozialämtern in Thüringen und bei der LIGA der freien Wohlfahrtspflege Thüringen sowie von Internetrecherchen.

 
 
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Landesfachstelle für Barrierefreiheit

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Im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) ist als eine Aufgabe des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung die Schaffung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit geregelt. Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit berät landesweit Behörden, Verbände, Institutionen und Bürger zu Fragen der barrierefreien Raum-, Verkehrs-, Dokumenten- und Internetgestaltung und führt entsprechende Schulungen durch.

 
 
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Durchsetzungsstelle für Digitale Barrierefreiheit

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Die EU Richtlinie 2016/2102, welche in Thüringen mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBArrWebG) umgesetzt wurde, verpflichtet öffentliche Stelle in Thüringen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Internetseiten und mobilen Anwendungen (Apps).

Zur Begleitung und Überprüfung der Umsetzungsfortschritte wurde im ThürBarrWebG eine Überwachungsstelle und eine Durchsetzungsstelle für die digitale Barrierefreiheit festgeschrieben. Aufgabe der Überwachungsstelle ist die kontinuierliche Überprüfung (stichprobenartig) von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen auf ihre Barrierefreiheit sowie die damit einhergehende Berichterstattung.

Wer eine Webseite oder eine mobile Anwendung einer öffentlichen Stelle nicht barrierefrei nutzen kann, hat die Möglichkeit, das Problem direkt an diese Stelle zu melden. Wird das Problem trotz der Meldung nicht behoben, kann die Durchsetzungsstelle angefragt werden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, im Konfliktfall zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu vermitteln. Wichtig dabei ist, dass es sich bei dem Problem um ein Thema der digitalen Barrierefreiheit handelt.