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Landesjugendhilfeausschuss

Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt Aufgaben des Landesjugendamtes wahr. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe.

 
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Der Landesjugendhilfeausschuss übernimmt zentrale Aufgaben des Landesjugendamtes und befasst sich mit sämtlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Sein Schwerpunkt liegt insbesondere auf:

  • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie der Entwicklung von Anregungen und Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

  • der Jugendhilfeplanung und

  • der Förderung der freien Jugendhilfe.

Er entscheidet über Angelegenheiten der Jugendhilfe, soweit diese gemäß § 85 Abs. 2 SGB VIII in die Zuständigkeit des überörtlichen Trägers fallen – ausgenommen sind dabei die laufenden Geschäfte.

Zudem berät der Ausschuss die Landesregierung bei der Verwendung der für die Jugendhilfe bereitgestellten Mittel.