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Jugendschutz

Jugendliche benötigen Freiräume, aber auch Schutz und Orientierung durch Eltern, Gesellschaft und gesetzliche Vorgaben. Die Jugendschutzgesetze setzen dafür klare Regeln, um sie vor schädlichen Einflüssen zu bewahren.

 
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Sicherheit und Orientierung für junge Menschen

Abenteuer, Spannung und Spaß – Kinder und Jugendliche wollen die Welt entdecken und neue Erfahrungen sammeln. Das ist wichtig und fördert ihre Entwicklung zu selbstbestimmten Erwachsenen. Dafür brauchen sie Anregung und Freiräume, aber auch Schutz und Orientierung.

Nicht alle Erlebnisse, die auf junge Menschen anziehend wirken, sind für ihre gesunde Entwicklung förderlich. Daher ist es entscheidend, dass Erwachsene Verantwortung übernehmen, Entwicklungen begleiten und klare Orientierung bieten. In erster Linie sind es die Eltern, die ihre Kinder vor schädlichen Einflüssen bewahren, indem sie altersgerechte Grenzen setzen.

Doch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist nicht allein Aufgabe der Eltern oder des unmittelbaren Umfelds – auch die Gesellschaft trägt eine Verantwortung. Diese ist verfassungsrechtlich begründet und gesetzlich verankert. Der Schutz vor Entwicklungsgefahren umfasst unter anderem den Umgang mit Alkohol sowie den Zugang zu jugendbeeinträchtigenden Medien.

Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen und hilfreiche Links zum Thema Jugendschutz.

 
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Gesetze und Verordnungen

Der Kinder- und Jugendschutz wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Zentral auf Bundesebene sind

Auf Landesebene sind ergänzend Regelungen:

 
 
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Informationsbroschüren

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Jugendschutz in Thüringen

Die Broschüre "Jugendschutz in Thüringen" bietet übersichtliche und leicht verständliche Informationen zum Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutz, z. B. Informationen zum Jugenschutz in der Öffentlichkeit oder in den Medien.

 
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Informationen in Leichter Sprache

Das Jugend-Schutz-Gesetz soll Kinder und Jugendliche schützen. In dem Gesetz steht:
▪ Das dürfen Kinder und Jugendliche.
▪ Das dürfen Kinder und Jugendliche nicht.

 
 
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Jugendmedienschutz

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Rechtlicher Rahmen

 
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Zuständigkeiten für Trägermedien 

(DVDs, Bücher und Zeitschriften)

 
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Zuständigkeiten für Online-Medien

Internet, Fernsehen und Radio

 
 
 
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Wichtige Anlaufstellen im Kinder- und Jugendschutz

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) leistet einen bedeutenden Beitrag im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. In Thüringen übernehmen diese Aufgabe insbesondere die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V. (LAG) sowie Mit Medien e. V. (ehemals Landesfilmdienst).

Für Kinder und Jugendliche in Not sind die Kinder- und Jugendschutzdienste Thüringen eine wichtige Anlaufstelle.

Bei speziellen Fragen zum Jugendschutz bieten die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte Unterstützung und Beratung.

Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Internetseiten, die Eltern sowie Kindern und Jugendlichen wertvolle Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz bieten.