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Abenteuer, Spannung und Spaß – Kinder und Jugendliche wollen die Welt entdecken und neue Erfahrungen sammeln. Das ist wichtig und fördert ihre Entwicklung zu selbstbestimmten Erwachsenen. Dafür brauchen sie Anregung und Freiräume, aber auch Schutz und Orientierung.
Nicht alle Erlebnisse, die auf junge Menschen anziehend wirken, sind für ihre gesunde Entwicklung förderlich. Daher ist es entscheidend, dass Erwachsene Verantwortung übernehmen, Entwicklungen begleiten und klare Orientierung bieten. In erster Linie sind es die Eltern, die ihre Kinder vor schädlichen Einflüssen bewahren, indem sie altersgerechte Grenzen setzen.
Doch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist nicht allein Aufgabe der Eltern oder des unmittelbaren Umfelds – auch die Gesellschaft trägt eine Verantwortung. Diese ist verfassungsrechtlich begründet und gesetzlich verankert. Der Schutz vor Entwicklungsgefahren umfasst unter anderem den Umgang mit Alkohol sowie den Zugang zu jugendbeeinträchtigenden Medien.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen und hilfreiche Links zum Thema Jugendschutz.
Der Kinder- und Jugendschutz wird durch verschiedene Gesetze geregelt. Zentral auf Bundesebene sind
das Jugendschutzgesetz,
der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und
Auf Landesebene sind ergänzend Regelungen:

Die Broschüre "Jugendschutz in Thüringen" bietet übersichtliche und leicht verständliche Informationen zum Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutz, z. B. Informationen zum Jugenschutz in der Öffentlichkeit oder in den Medien.

Das Jugend-Schutz-Gesetz soll Kinder und Jugendliche schützen. In dem Gesetz steht:
▪ Das dürfen Kinder und Jugendliche.
▪ Das dürfen Kinder und Jugendliche nicht.
Der Jugendmedienschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Einflüssen durch Medien. Dabei gibt es klare rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Umgang mit physischen Medien wie DVDs, Bücher und Zeitschriften. Der Bund ist für die Umsetzung verantwortlich.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gilt für digitale Medien wie Fernsehen, Radio und das Internet. Die Bundesländer übernehmen die Aufsicht.
Das Strafgesetzbuch (StGB) ergänzt den Jugendschutz durch Verbreitungsverbote für bestimmte Inhalte.
(DVDs, Bücher und Zeitschriften)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist für die Regulierung verantwortlich.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) prüft und indiziert jugendgefährdende Medien.
Die Obersten Landesjugendbehörden übernehmen Aufgaben auf Länderebene. In Thüringen ist das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zuständig.
Die Thüringer Staatskanzlei setzt den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Thüringen um.
Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) unterstützt die Staatskanzlei und überwacht die Einhaltung des Jugendschutzes.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kontrolliert die gesetzlichen Vorgaben für Online-Medien.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) leistet einen bedeutenden Beitrag im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. In Thüringen übernehmen diese Aufgabe insbesondere die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V. (LAG) sowie Mit Medien e. V. (ehemals Landesfilmdienst).
Für Kinder und Jugendliche in Not sind die Kinder- und Jugendschutzdienste Thüringen eine wichtige Anlaufstelle.
Bei speziellen Fragen zum Jugendschutz bieten die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte Unterstützung und Beratung.
Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von Internetseiten, die Eltern sowie Kindern und Jugendlichen wertvolle Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz bieten.