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Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege hat sich das Thüringer Sozialministerium bereits im Jahr 2010 dafür entschieden, den ITP für Thüringen anzupassen und in Folge dessen für den Personenkreis der Erwachsenen probeweise einzuführen. Wissenschaftlich begleitet wurde der Prozess der Einführung und der späteren flächendeckenden Etablierung des ITP durch das Institut für Personenzentrierte Hilfen GmbH, welches den ITP auch entwickelt hat.
Nach einer mehrjährigen Modellphase (2011 bis 2018) wurde zunächst der ITP Erwachsene durch Rechtsverordnung gemäß § 142 SGB XII und später § 118 SGB IX als das verpflichtende Instrument zur Bedarfsermittlung im Gesamtplanverfahren für die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe bestimmt.
Nach einer zweiten Modellphase (2019 bis 2024) wurden der ITP FrüKi (für Kinder von Geburt bis zum Schuleintritt) zum 01.01.2023 und im weiteren Verlauf auch der ITP KiJu (für Kinder und Jugendliche ab Schuleintritt bis Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. Schulende) zum 01.01.2025 ebenfalls verbindlich eingeführt. Somit verfügt Thüringen seit 2025 über ein einheitliches und verbindliches Instrument der Bedarfsermittlung für den gesamten Lebenszyklus. Die drei ITP-Bögen (Erwachsene, KiJu und FrüKi) unterscheiden sich inhaltlich hinsichtlich der jeweils unterschiedlichen Lebenssituation der verschiedenen Altersgruppen.
Für eine passgenaue Leistungserbringung ist es notwendig, den einzelnen Menschen mit seinen individuellen Bedarfen und in seiner konkreten Lebenssituation in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen, um davon ausgehend adäquate und passgenaue Unterstützungen anbieten zu können. Um dies zu gewährleisten, ist der Mensch mit Behinderung (bzw. die Sorgeberechtigten) aktiv in die Bedarfsfeststellung einzubeziehen. Dementsprechend sind auch nur die Punkte der ITP-Bögen zu beantworten, welche für den jeweiligen Einzelfall relevant sind.
Zuständig für die Umsetzung der Bedarfsfeststellung mittels des ITP sind in Thüringen die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (zu meist die Sozialämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten).
Zur effektiven Umsetzung des ITP-Verfahrens im Sinne einer modernen Verwaltung, erfolgte die Entwicklung einer Möglichkeit zur digitalen Bearbeitung. Über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) besteht seit 2015 die Möglichkeit, den ITP unter Verwendung einer App über eine geschützte elektronische Plattform des Landes auszufüllen und zur Abstimmung unter den Verfahrensbeteiligten ohne Zeitverzug zu versenden.
Infoblatt 4 (PDF)
Mein ITP Erwachsene (PDF)